Diese Homepage soll dazu dienen, Bürgern sowie Interessenten schnell Informationen über die Verkehrs- und Bauplanungen der Gemeinde Herzebrock - Clarholz zu geben. Dies ungeschönt in möglichst neutraler Darstellung. Viele Informationen werden nicht veröffentlicht. Hierdurch entsteht ein verfälschtes Bild.
Nach der Vorstellung der Planungen im Planungsausschuss wurde deutlich was schon lange Vermutet wurde.
Die Straße hätte so ursprünglich nicht geplant nicht gebaut werden dürfen. Die Aktuallisierung der Planungen beinhalten signifikante Änderungen.
Dies bedeutet:
Die Verwaltung hat obwohl im öffentlichen Teil der Planungsausschussitzung vorgestellten Planungen diese bisher nicht auf der Homepage veröffentlicht.
Man darf sich fragen warum nur......
Darauf hin hat der IHC e.V. 2 Anregungen direkt an die Ratsmitgleider geschrieben.
Unter folgendem Link sind bisher nur der grob geplante Trassenverlauf dargestellt.
http://www.o-sp.de/herzebrock/plan/uebersicht.php?M=5&L1=22&pid=18300
Nach wie vor argumentiert die Gemeinde, die Straße müsste so breit damit ein landwirtschaftlicher Begegnungsverkehr möglich sei.
Sollen Millionen Steuergelder verschwendet werden für in der Erntezeit max. 5 Traktoren am Tag..??
Die Landwirte entlang der geplanten Trasse wollen die Straße nicht so breit haben. Sie haben sich mit Ihren Unterschriften dagegen so eine breite Straße
ausgesprochen.
Die Landwirte die diese Straße fordern bringen dieses Argument gegen die B 64n.
Die Verwaltung geht mit massiven Druck persöhnlich gegen die Anlieger vor obwohl der Rat die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beschlossen hat.
Ist dies die feine Art mit seinen Bürgern umzugehen?
Wird man bestraft nur weil man allen Bürgern ein Chance geben möchte an einem Straßenbauprojekt für 2,6 Mio € Steuergelder mit zu bestimmen ?!?!
Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz will vor dem Entscheid des Petitonsausschusses im Planungsausschuss und im später im Rat die Einleitung eines Planfeststellungsverfahren beschließen.
ACHTUNG: Mit der im Raum stehenden Straßenbreite von 6 Metern !!
Die Sicherheit ist schon heute gewährleistet.
Auf dem Wachfuß gab es die letzten 5 Jahre nur 6 Unfälle, alle mit Blechschaden. 3 davon waren Wildunfälle. Die Durchschnittsgeschwindigkeit liegt unter 50 Km/h.
Aus der Förderrichtline geht ganz klar hervor, dass die Fahrbahnbreite nicht ausschlaggebend für die Förderfähigkeit ist..!!
Es gibt keine gesetzliche Grundlage an der geplanten Fahrbahnbreite festzuhalten.
8000 Autos sollen laut Förderantrag die Nordumfahrung befahren. Woher sollen diese Autos kommen?